AGB

Allgemeines:

  1.  Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin, Nina Zeilinger (im nachfolgenden „FG“ genannt), erteilten Aufträge ohne jegliche Ausnahme. Sie gelten umgehend als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar in schriftlicher Form widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind von der FG während des Shootings alle aufgenommenen und später bearbeiteten Bilder, egal in welcher technischen Form (ausgedruckt oder als Print-Datei) sie vorliegen.

Urheberrecht:

  1. Der FG stehen die Urheberrechte gemäß des Urheberrechtsgesetztes aller erstellten Lichtbilder zu.
  2. Die von der FG gemachten Lichtbilder sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers/Kunden (im nachfolgenden „Kunden“ genannt) bestimmt. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung kann dies rechtliche Konsequenzen für den Kunden nach sich ziehen.
  3. Überträgt die FG dem Kunden seine Nutzungsrechte ist somit nur das einfache Nutzungsrecht an den Kunden übertragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und muss von der FG ausdrücklich ebenfalls in Schriftform genehmigt werden.
  4. Der Kunde hat kein Recht die Bilder zu vermarkten, zu verbreiten, zu bearbeiten oder in jeglicher Form zu verändern, da das Urheberrecht der Bilder die FG besitzt. Eine Vermarktung oder Verbreitung der Bilder durch den Kunden darf nur dann durchgeführt werden, wenn die FG diesem ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmt.
  5. Bei der Weiterverwendung der von der FG aufgenommenen Lichtbilder, muss diese namentlich genannt werden. Eine Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt die FG zum sofortigen Anspruch auf Schadensersatzleistung gegenüber des Kunden.
  6. Die nicht verkauften Dateien an den Kunden bleiben bei der FG, die auch deren Nutzungsrechte besitzt.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt:

  1. Für die Herstellung von Lichtbildern ist ein Honorar als vereinbarte Pauschale (der Preis des vom Kunden gebuchten Shootingpakets zuzüglich der Nebenkosten wie Fahrt-/ Reisekosten, Requisiten, Materialkosten etc.) fällig.
  2. Der komplette Shootingpreis ist spätestens 10 Tage nach dem Erhalt der Rechnung vom Kunden zu zahlen. Ist das Geld bis dahin noch nicht auf dem Konto eingegangen, kann die FG dem Kunden die Zurverfügungstellung der bearbeiteten Bilder auf der privaten Online Galerie verweigern, bis der vereinbarte Preis vollständig bezahlt worden ist.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Shootingpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum der FG.
  4. Ausdrückliche Vorschläge/Weisungen des Kunden bezüglich der Bearbeitung seiner Bilder kann die FG zur Kenntnis nehmen und freiwillig bei der Bilderbearbeitung beachten. Die FG ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, da die Bearbeitung im eigenen Stil ein Teil des Markenzeichens der FG ist.
  5. Sollte es zu einer Absage eines gebuchten Shootings mit feststehendem Termin durch den Kunden kommen gelten folgende Regelungen:
  • 1. Bei Absage des Shootings bedingt durch Krankheit, Unfall oder Tod, der für die Bilder relevanten Personen/Tiere, unter Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. anderem anerkannten Nachweises wird keine Gebühr fällig.
  • 2. Bei Absage aus anderen Gründen bzw. ohne Nachweis hat der Kunde als Aufwandsentschädigung einen Stundenlohn von 15€ für die zwei Stunden der Vorbereitungzeit an die FG zu zahlen.
  • 3. Bei rechtzeitiger Absage (mind. 2 Tage im Vorraus) kann mit der FG ein neuer Termin vereinbart werden und es fallen keine Gebühren an.

Haftung:

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die FG für sich und ihre Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungshilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbei geführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjektiven, Vorlagen, Material, Displays oder Daten haftet die FG – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Die FG verwahrt die RAW-Dateien bis max. 1 Jahr nach dem Shootingtermin, sodass der Kunde innerhalb eines Jahres nach dem von ihm gebuchten Shooting kostenpflichtig noch Dateien dazu- oder nachbuchen kann. Die FG ist jedoch nicht verpflichtet die RAW-Dateien nach 1 Jahr automatisch zu vernichten.
  3. Die Zusendung von Bildern in Form eines Printpakets erfolgt auf Kosten und Gefahr der FG.

Nebenpflichten:

  1. Der Kunde verpflichtet sich bei einer Vermarktung oder Verbreitung der Bilder, die von der FG während des Shootings erstellt wurden, die FG namentlich zu nennen und sie über die Verbreitung/Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen. Möchte der Kunde die Bilder für einen Fotowettbewerb, für eine Zeitschrift oder für ein Magazin benutzen so bedarf es der Einwilligung der FG und deren Namensnennung wie folgt: Fotografin Nina Zeilinger, https://ninazeilinger.com .

Leistungsstörer, Ausfallhonorar

  1. Liefertermine für Lichtbilder bei einem Printpaket sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der FG bestätigt worden sind. Die FG haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Lieferprobleme/-ausfälle-/verzögerungen durch öffentliche oder private Lieferdienste übernimmt die FG keine Haftung. Sobald sich der Liefertermin des Printpakets verzögert und die FG hierzu informiert wurde, muss sie ihren Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

Datenschutz:

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden, werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Die FG verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der persöhnlichen Daten ihres Kunden.

Digitale Fotografie:

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der FG auf Datenträger aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die FG.
  2. Durch die Übertragung der Nutzungsrechte hat der Kunde noch lange nicht das Recht die Lichtbilder zu speichern oder zu vervielfältigen, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich von der FG übertragen wurde.

Bildbearbeitung:

  1. Der Kunde ist verpflichtet die individuelle Bearbeitung der FG zu respektieren und darf diese im Nachhinein nicht verändern. Der Kunde hat die bearbeiteten Bilder so anzunehmen, wie sie sind.
  2. Sobald der Kunde die Bilder veröffentlichen möchte in den sozialen Netzwerken, auf der Homepage oder im Internet darf er dies nur mit Bildern, auf denen das Logo der FG abgebildet ist.
  3. Die FG ist bei jeder Weitergabe, Projektion oder elektronischen Verknüpfung der Bilder als Urheber zu kennzeichnen. Dies kann anhand des Logos der FG auf dem Bild geschehen.

Nutzung und Verbreitung:

  1. Die Verbreitung der Lichtbilder durch die FG im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, auf Disketten oder CD-ROM’s, ist mit der Unterschrift des Kunden auf dem Shootingvertrag durch diesen freigegeben.
  2. Zur Weitergabe digitalisierter Lichtbilder in jeglicher Form durch den Kunden bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FG.
  3. Wünscht der Kunde die Herausgabe weiterer Datenträger und Lichtbilder so muss dies von der FG gestattet sein und extra honoriert werden.

Schlussbestimmungen:

  1. Erfüllungsort für alle Verplichtungen aus dem Vertragsverhähltnis ist der Sitz der FG, wenn der Vertragspartner/ Kunde nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der FG als Gersichtsstand vereinbart.
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